Infos

17. Dezember 1971

Am 17. Dezember 1971 im Restaurant Frohsinn, Neftenbach wurde der Handballclub Neftenbach gegründet.

Die Gründungsmitglieder haben sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem sie bereits seit 1968 versucht haben, im TV eine Untersektion zu bilden. Die Spitze des TV aber war der Meinung, dass die „Handballer“ beim Turnen mitmachen und ab und zu Handball spielen sollten.

Bei der Gründung waren bereits 30 Aktivmitglieder in zwei Mannschaften vertreten und es wurde die vierte Saison gespielt.

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Adresse

Handballclub Neftenbach

8413 Neftenbach

Konto

Postcheckkonto: 84-1012-3

IBAN: CH88 0900 0000 8400 1012 3

Sporthalle Ebni

Schulstrasse 23

8413 Neftenbach

Statuten Handballclub Neftenbach

1. Name und Sitz

Art. 1 Unter dem Namen Handballclub Neftenbach besteht ein am 17.12.1971 gegründeter Verein.
Sein Sitz ist Neftenbach.

2. Zweck des Vereins

Art. 2 Der Verein bezweckt: Training und Austragung von Handballspielen. Pflege einer frohen
Kameradschaft und Geselligkeit.
Art. 3 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3. Verbandszugehörigkeit und Ethik-Statut

Art. 4 Der Verein ist Mitglied des Schweizerischen Handballverbandes (SHV) und somit auch Mitglied
des Handball-Regionalverbandes Ostschweiz (HRV Ost).
Art. 5 Der Verein setzt sich für einen gesunden, sauberen, respektvollen, fairen und erfolgreichen
Sport ein.
Er lebt diese Werte vor, indem er – sowie seine Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit
Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert.
Der Verein anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und verbreitet deren
Prinzipien bei seinen Mitgliedern.
Der Schweizerische Handball-Verband (SHV), seine direkten und indirekten
Mitgliedsorganisationen und alle im «Swiss Olympic Ethik-Statut des Schweizer Sports»
genannten Sportorganisationen und natürliche Personen («1.1 Persönlicher Geltungsbereich»
Linea 2-3) unterstehen dem Doping-Statut bzw. dem Ethik-Statut.
Der Verein sorgt dafür, dass alle diese Personen, soweit sie dem Verein angehören oder
zugerechnet werden können, das Doping-Statut und das Ethik-Statut anerkennen und befolgen
Mutmassliche Verstösse gegen das Doping-Statut oder das Ethik-Statut werden von Swiss
Sport Integrity (SSI) untersucht.

4. Mitgliedschaft

Art. 6 Der Verein besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern. Als Freimitglieder werden
Freunde und Gönner des Clubs aufgenommen oder ernannt. Als Ehrenmitglieder können
Personen ernannt werden, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
Jedes Mitglied hat das Vorschlagsrecht. Vorschläge sind einen Monat vor der
Generalversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.
Art. 7 Beitrittserklärungen sind dem Vorstand schriftlich einzureichen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Weist der Vorstand ein Aufnahmegesuch ab, kann dieser Entscheid an die
Generalversammlung weitergezogen werden.
Art. 8 Der Austritt aus dem Verein erfolgt schriftlich an den Vorstand. Er steht jederzeit frei, sofern der
Austretende seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt hat.

5. Rechte und Pflichten eines Mitgliedes

Art. 9 Sämtliche Mitglieder sind stimmberechtigt und wählbar. Es besteht kein Amtszwang.
Art. 10 Jedes Mitglied hat sich selber gegen Unfall zu versichern.
Art. 11 Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Clubstatuten sowie Versammlungsbeschlüsse einzuhalten.
Art. 12 Der zu bezahlende Beitrag wird alljährlich an der Generalversammlung festgelegt und ist bis
spätestens 30 Tage danach zu bezahlen.
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
B1 Jahresbeitrag an den Handballclub Neftenbach
B2 Spielerlizenz an den Schweizerischen Handballverband (SHV)
B3 Beitrag für zusätzliche Aufwendungen (kann abgebaut werden und wird im folgenden Jahr
angerechnet)
Keinen Beitrag (B1, B2, B3) entrichten die vom Vorstand oder Organen des Handballverbandes
bestellten, im Namen und/oder im Interesse des Vereins tätigen Mitglieder, wie namentlich
Trainer, Schiedsrichter und andere Funktionäre. Gleiches gilt für die von der
Generalversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern.

6. Organisation

Art. 13 Alljährlich findet im Frühjahr die ordentliche Generalversammlung statt. Nach Bedürfnis können
weitere Versammlungen einberufen werden.
Art. 14 Jede ordnungsgemäss angesetzte Versammlung ist beschlussfähig. Bei Wahlen und
Abstimmungen gilt das absolute Mehr.
Art. 15 Die ordentliche Generalversammlung wählt einen Vorstand bestehend aus:
Präsident
Vizepräsident
Kommunikation
Finanzen
Spielbetrieb
Technik
Nachwuchs
Anlässe
Die Amtszeit beträgt ein Jahr, nach dessen Ablauf sämtliche Mitglieder wieder wählbar sind.
Rücktritte sind einen Monat vor der Generalversammlung schriftlich dem Vorstand mitzuteilen.
Ebenso wählt die ordentliche Generalversammlung 2 Rechnungsrevisoren. Die Wahl erfolgt für
2 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Art. 16 An der Generalversammlung werden vor allem folgende Geschäfte erledigt:
Abnahme der Jahresberichte
Abnahme der Rechnung
Wahl des Vorstandes und weiterer Funktionäre
Allfällige Statutenrevisionen
Art. 17 Die entgeltliche Beschäftigung eines Trainingsleiters bedarf in grundsätzlicher Hinsicht der
Zustimmung der Generalversammlung. Sie kann für ein oder mehrere Jahre erteilt werden. Im
Rahmen des für diesen Zweck bereitgestellten Budgets obliegt die Auswahl eines Bewerbers
dem Vorstand.

7. Finanzen

Art. 18 Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
Jahresbeitrag der Aktiv- und Passivmitglieder
Freiwilligen Beiträgen
Erlös von Veranstaltungen

8. Schlussbestimmungen

Art. 19 Der Verein besteht, solange sich vier Mitglieder zu dessen Fortführung verpflichten.
Art. 20 Das Inventar und allfällige Vermögen bei einer Auflösung werden bis zur Gründung eines
neuen Clubs bei der politischen Gemeinde Neftenbach deponiert. Nach Ablauf von fünf Jahren
verfällt das Geld dem Schweizerischen Handballverband.
Art. 21 Abänderungen dieser Statuten können nur in einer Generalversammlung durch die Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Art. 22 Diese Statuten treten nach Annahme durch die Generalversammlung in Kraft.

Diese Statuten wurden von der Generalversammlung vom 19. Juni 2026 genehmigt und
ersetzen diejenigen vom 13. Juni 2025.

Neftenbach, 19. Juni 2026

Der Präsident: Christian Ruppert

Kommunikation: Martin Fadelli

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70er Jahre

1972

Die erst Juniorenmannschaft wurde gebildet und in der Sommermeisterschaft 15 Punkte aus 8 Spiele erzielt

1973

14 Mädchen aus Pfungen klopften beim HCN an und wollten bei uns Handball spielen. An der GV vom 27. März wurde entschlossen, eine Frauenabteilung einzuführen.

Der HCN lud alle Neftenbacher zum Handballfest ein. Bereits zum vierten Mal wurde ein Turnier durchgeführt. Als Attraktion für die Bevölkerung war ein Volksvelorennen am Samstag zum ersten Mal auf dem Programm.

1974

Unsere B-Junioren gewannen die Kleinfeldmeisterschaft und stiegen in die Meisterklasse auf.

1975

Die erfolgreiche Juniorenmannschaft musste aus Altergründen zu den A-Junioren wechseln und wurden Kleinfeldmeister.

1976

Den A-Junioren gelang auch in der Wintermeisterschaft der Aufstieg in die Meisterklasse.

Im Trainingslager in Filzbach wurde über Ostern hart trainiert und in der folgenden Kleinfeld-Meisterschaft tatsächlich der Gruppensieg erspielt. Nach diesem Erfolg wurde das Training nochmals gesteigert. Die Mannschaft fuhr ohne Illusionen nach Baden zum Aufstiegsturnier für die Interklasse. Im ersten Spiel wurde mit viel Pech ein Punkt abgegeben, die restlichen Spiele aber gewonnen. Die Junioren sind in die Interklasse aufgestiegen. Das anschliessende Fest im „Pöschtli“ in Neftenbach dürfte noch einigen Spielern in Erinnerung sein.

1977

In der Kleinfeld-A-Inter-Meisterschaft belegten die A-Junioren den 8. Schlussrang. Amicitia, Borba Luzern, Yellow und Kadetten waren einige der starken Gegner.

In der Wintermeisterschaft spielte die Intermannschaft für die Aktiven in der 3. Liga.

1978 – 1980

Sommer und Winter zusammengenommen ist die 1. Mannschaft bereits zum 6. Mal in den Aufstiegsspielen.

80er Jahre

1981

Männer – Der Aufstieg in die 2. Liga wurde geschafft.

1982

Männer – Es wird der 2. Platz in der 2. Liga erreicht.

1983

Es wird ein bezahlter Trainer für die 1. Mannschaft engagiert und wie im Vorjahr der 2. Platz erreicht.

1984 – 1987

Männer – Die 1. Mannschaft behauptet sich in der 2. Liga im vorderem Drittel.

1988

Männer – Die 1. Mannschaft steigt in die 3. Liga ab.

1989

Männer – Der Wiederaufstieg wird durch die 1. Mannschaft souverän geschafft. Neben den Aktiv-, einer Senioren- und zwei Junioren-Mannschaften gründen wir die Minihandballabteilung.

 

90er Jahre

1990

Männer – Um ein Haar ist die 1. Mannschaft in die 1. Liga durchmarschiert. Nach den zwei historischen Spielen gegen Weinfelden fehlte uns ein einziges Tor für den Aufstieg.

1991

Mit einem Turnier feiern wir unser 20 jähriges Bestehen.

1992 – 1995

Die verschiedenen Mannschaften spielen mit unterschiedlichem Erfolg. Die C-Junioren schlagen sich in der Meisterklasse beachtlich.

1996

Frauen – Die Frauen verpassen knapp den Aufstieg in die 2. Liga. Dem „2“ ist der Aufstieg in die 3. Liga gelungen.

 

2000er Jahre

2000

Männer – freiwilliger Abstieg in die 3. Liga

2001

30 Jahren HCN

2005

MU19 – wird Regionalmeister und steigt in die Interklasse auf.

MU19 – Wird Vizeschweizermeister im Beachhandball.

2007

MU19 – Abstieg aus der Interklasse.

2009

Männer – Dritter Aufstieg in die 2. Liga

10er Jahre

2011

40 Jahren HC Neftenbach.

Männer – Die 1. Mannschaft erreicht den RegioCup-Final.

20er Jahre

2020

Saison muss wegen dem Coronavirus abgebrochen werden.

2021

50 Jahre HCN

2022

Frauen – Die Frauen steigen in die 2. Liga auf

2023

Männer – Die 1. Mannschaft steigt in die 3. Liga ab

2024

Männer – Die Männer erreichen den RegioCup-Final

2025

Frauen – Die Frauen steigen in die 3. Liga ab

2025

Männer – steigen in die 2. Liga auf

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