Club HCN 99

Der Sponsorenclub des Handballclub Neftenbach
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Werde Mitglied im Club HCN 99 und unterstütze den HC Neftenbach

Der Club HCN 99 wurde am 17. September 1999 im Restaurant Löwen Neftenbach gegründet.

Unsere Ziele:

Der Club HCN 99 engagiert sich für die Förderung des Handballsports, besonders für die Unterstützung und Entwicklung des Nachwuchses. Mit deiner Hilfe können wir noch mehr erreichen.

Der Verein hat zum Ziel, den „Handballclub Neftenbach“ zu unterstützen und die gesellschaftlichen Kontakte unter den Mitgliedern zu pflegen.

Deine Hilfe kommt direkt der Jugend zugute

Nachwuchsförderung: Wir bieten Kindern und Jugendlichen eine sportliche Heimat und fördern ihre sportliche und persönliche Entwicklung.

Turniere: Dein Beitrag hilft uns, an wichtigen regionalen und überregionalen Turniere teilzunehmen

Trainingslager: Unsere Nachwuchsspieler nehmen jedes Jahr an Trainingslager oder Trainingsweekend teil –  eine wertvolle Gelegenheit für Teamgeist und Weiterentwicklung.

Veranstaltungen: Durch regelmässige Events und Vereinsaktivitäten fördern wir die Gemeinschaft und den Austausch unter den Mitgliedern.

Club HCN 99 Foto 1
Club HCN 99 Foto 2

So unterstützt du den Handball

Druch eine Mitgliedschaft im Gönnerclub trägst du dazu bei, die Mitgliederbeiträge für den Nachwuchs so gering wie möglich zu halten. Das ermöglicht es uns, allen Kinder und Jugendlichen den Handballsport näher zu bringen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.

Deine Vorteile als Mitglied

Gesellschaftliche Events: Jährlich finden Frühlings-, Sommer- und Herbstanlässe statt, bei denen der Austausch und die Pflege sozialer Kontakte im Mittelpunkt stehen.

Engagement: Du trägst aktiv dazu bei, die Zukunft des Handballsports in Neftenbach zu sichern und zugestalten.

Wer kann Mitglied werden?

Jeder, der den Handballsport fördern und den HC Neftenbach unterstützen möchte.

Hilf uns, den Handballsport in Neftenbach lebendig zu halten.

So wirst du Mitglied im Club HCN 99

Melde dich bei barbara.vontobel[at]hispeed.ch, dann erhälst du die Beitrittserklärung.

Club HCN 99 Foto 3

Für den HC Neftenbach leistet der Club HCN 99 ein sehr wertvollen Beitrag für die Nachwuchsförderung und entlastet den Vorstand bei der Beschaffung finanzieller Mittel

Statuten

I. Name und Zweck
Art. 1 Unter dem Namen „Club HCN 99“ besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit
Sitz in Neftenbach.
Art. 2 Der Verein bezweckt die Unterstützung des Vereins „Handballclub Neftenbach“
und die Pflege gesellschaftlicher Kontakte unter den Mitgliedern.
Art. 3 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 4 Die Mittel des Vereins bestehen aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder, sowie
allfälliger Zuwendungen. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf
das Vereinsvermögen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet
ausschliesslich das Vereinsvermögen.

II. Mitglieder
Art. 5 Es können natürliche und juristische Personen Mitglieder werden.
Art. 6 Die Aufnahme erfolgt auf schriftliches Gesuch durch den Vorstand nach
Bezahlung des Jahresbeitrages.
Art. 7 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Art. 8 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand auf Ende des
Vereinsjahres und unter Wahrung einer einmonatigen Frist.
Art. 9 Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand aus wichtigen Gründen
beschlossen werden. Gegen den Ausschluss ist eine Beschwerde an die
Mitgliederversammlung zulässig. Die Beschwerde ist dem Vorstand innert zehn
Tagen nach Erhalt des Ausschlussentscheides schriftlich einzureichen.
Art. 10 Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist wählbar. Es besteht kein Amtszwang. Die
Wahlen und Abstimmungen finden offen statt, wenn nicht ein Drittel der
Anwesenden eine geheime Wahl oder Abstimmung verlangt. Die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden mit der Mehrheit der
Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Präsidenten.

III. Organe
Art. 11 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Art. 12 Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:
– Wahl des Vorstandes und des Präsidenten
– Wahl von zwei Rechnungsrevisoren
– Entgegennahme des Jahresberichtes des Präsidenten
– Genehmigung der Jahresrechnung und Entgegennahme des Revisorenberichtes
– Festsetzung des Jahresbeitrages
– Entscheid über Beschwerden betreffend Ausschluss von Mitgliedern
– Erlass und Aenderung der Statuten
– Beschluss über die Auflösung des Vereins
Art. 13 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet nach Abschluss des Vereinsjahres
statt. Das Vereinsjahr dauert vom 1. Juli bis 30. Juni. Das erste Vereinsjahr endet
am 30. Juni 2000.
Art. 14 Ausserordentliche Mitgliederversammlungen und weitere Anlässe werden nach
Ermessen des Vorstandes durchgeführt.
Art. 15 Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand unter Bekanntgabe der
Traktandenliste einberufen.
Art. 16 Der Vorstand besteht aus mindestens drei frei gewählten Mitgliedern. Die
Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
Art. 17 Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selbst.
Art. 18 Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder
Statuten anderen Organen übertragen sind. Er überweist insbesondere einen Anteil
der Jahresbeiträge, zur Unterstützung des Vereins „Handballclub Neftenbach“,
dem Vorstand dieses Vereins, unter Angabe einer Zweckbindung.
Art. 19 Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten oder auf Verlangen
von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.
Art. 20 Den zwei durch die Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsrevisoren
obliegt die Prüfung der Jahresrechnung und Berichterstattung an den Vorstand,
zuhanden der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine
Wiederwahl ist möglich.

IV. Auflösung des Vereins
Art. 21 Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen werden.
Art. 22 Bei Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an den Handballclub
Neftenbach.
Art. 23 Diese Statuten sind von der Gründungsversammlung vom 17. September 1999
angenommen worden und treten sofort in Kraft.

Neftenbach, 17. September 1999

Fotos von den Anlässen des Club HCN 99